Die Stroy
18.04.2003 um 0:50 Uhr auf den Grenzlandring bei Wegberg Ich fahre mit etwa 100 km/h auf der L400 Richtung Arsbeck, als plötzlich ein sturz besoffener Radfahrer ohne Beleuchtung von links die offene Landstrasse überquert. Da das Rad unbeleuchtet war, konnte ich ihn erst sehen, als er in meinen Scheinwerferkegel kam. Einen Bruchteil einer Sekunde später gibt es einen Knall und mir kommt die Frontscheibe in Einzelteilen entgegen.
Der Radfahrer, der bei 100 km/h ungebremst angefahren wurde hat (zum Glück "nur") diverse Ober- und Unterschenkel-Durchbrüche und Prellungen.
Nun bleibt zu hoffen, ob der Mensch eine private Haftpflicht hat!Ich habe keine Lust auf eine langwieriges Gerichtsverfahren. Die Polizei hat den Radfahrer als Unfallverursacher registriert! Der Schaden alleine am Wagen liegt bei 10.023,- EUR ; also Totalschaden.
Am 05.08.2003 ist dann auch die Akte von der Staatsanwaltschaft gekommen. Hieraus geht hervor, dass der Radfahrer den Unfall verursacht hat und ca. 2 Stunden nach dem Unfall im Krankenhaus noch 1,43 Promill hatte. Also wird er zum Unfallzeitpunkt um die 1,6 Promille intus gehabt haben. Da er sich bis zur daraufhin gesetzten Zahlungsfrist, den 20.08.2003 nicht einmal gemelder hat, wird mein Anwalt nun die Klage vor Gericht einreichen!!
Es hat sich mittlerweile herausgestellt, dass der Penner wohl keine private Haftpflicht hat. Nun Behauptet er, dass er den Unfall garnicht verursacht hat, beruft sich auf dubiose Zeugenaussagen (seiner Kumpel - ne,is klar...), erfindet die blumigsten Lügengeschichten und verlangt Schmerzenzgeld! (Für den IQ hat er echt ein Recht drauf...)
Das Landgericht hat am 24.04.2004 (bereits ein Jahr nach dem Unfall, SUUUPER) beschlossen, dass ein Unfallrekonstruktionsgutachten von einem Sachverständigen erstellt werden soll. Hierfür darf ich dann auch noch mal in Vorkasse treten.
Am 01.07.2005 ist es endlich so weit: Das Gutachten ist fertig!!! (nach nur 14 Monaten). Aber, was lange wärt, wird endlich gut. Zusammengefasst steht folgendes drin: Radfahrer ist schuld, ich kann nix dafür. Ich hätte den Unfall meinerseits nur vermeiden können, wenn ich mit weniger als 65 km/h über die Landstraße gefahren wäre. (oder direkt zu Hause geblieben wäre..) Desweiteren sind dem Gutachter noch ein paar "Unstimmigkeiten" (ich nenne es Lügen ) zwischen den Aussagen des Radfahrers und seinen Freunden aufgefallen.
Die Entscheidung des Gerichts war am 02.09.2005. Aber leider ist unsere geliebte Justizia nicht gerade die schnellste. Deswegen wird es noch einige Wochen dauern, bis die schriftliche Urteilsverkündung beim Anwalt ist. Also heist es mal wieder (wie schon so oft) warten ...
Am 00.00.2006 kam dann auch endlich schriftlich das Urteil. Die Schuld wurde vom Richter wie folgt aufgeteilt: - besoffener Radfahrer: 75% - argloser Autofahrer (ich): 25% Die Richtigkeit dieses Ergebnisses bezweifeln allerdings meine Versicherung, mein Anwalt und der arglose Autofahrer (ich)! Die Begründung für dieses Ergebnis liegen im Kern in "der allgemeinen Betriebsgefahr" eines Kraftfahrzeuges. Das bedeutet folgendes: ein Kraftfahrzeug (PKW) ist einem Fahrrad technisch überlegen. Darum ist das Kraftfahrzeug (PKW) grundsätzlich schon mal zum Teil mitschuld! (klingt komisch, is aber so...) Jetzt kommt der Knaller: Hätte das Fahrrad nun z. B. ein Hilfsagragat (son kleines Motörchen hinten an der Seite, wies manche Omis schon mal haben) gehabt, wäre das Fahrrad auch ein Kraftfahrzeug und hätte auch eine "Betriebsgefahr". Damit wäre der PKW und das Fahrrad gleichgestellt und ich wäre wahrscheinlich zu 0 % schuld. Da darf sich jetzt jeder seinen Teil zu denken.... Mich kotzt dieses Land mit seinen Hirnlosgesetzen langsam an!
Da ich ja zu 25% Schuld sein soll, hat der Radfahrer nun ein Anrecht auf Schmerzensgeld, was meine Haftpflicht an ihn zahlen muss. Jedoch bekomme ich von Radfahrer wesentlich mehr Schadensersatz, da er ja zu 75% Schuld ist. Darum hat meine Haftpflicht das Schmerzensgeld für den Radfahrer direkt an mich ausgezahlt. Das Ganze nennt man dann "Aufrechnung" (zur Abwechslung mal ne gute Efindung). Dann bleibt aber immer noch ein nicht unerheblicher Rest von ein paar Tausend Euro, die mir der Radfahrer schuldet! Die Knete muss ich mir aber wohl von meiner Vollkasko holen, da der Radfahrer pleite ist. Denn, der Radfahrer war Fliesenleger und hat seit dem Unfall mindestens ein steifes Knie (selbst verschuldet sag ich da nur zu!!). Keine Knie - keinen Job - kein Geld. Deswegen ist eine Revision gegen meine zweifelhafte Teilschuld auch "unwirtschaftlich", das diese nur weitere Gerichtskosten verursachen würde, ich sein Schmerzensgeld nicht kassieren könnte und der Kerl sowieso nichts hat.
Nun geht also die Rechnerei mit der Vollkasko los. Einen Teil haben die auch schon bezahlt, aber natürlich (noch) nicht alles. Mal sehen wieviele Briefe mein Anwalt noch scheiben muss, bis diese Geschichte beendet ist. Sind ja jetzt erst fast auf den Tag genau 3 (in Worten: Drei) Jahre.
Rückblickend kann ich jedenfalls schon mal sagen, dass ich, wenn man mal alle Kosten zusammenrechnet (Neuanschaffung, Gericht, diverse Gutachen, Anwalt, etc.) auf gut 5000 Euro Schaden sitzen bleiben werde! Nur weil mir ein sturz besoffener Radfahrer die Vorfahrt genommen hat!
Es lebe unser Deutsches Land, es lebe der TÄTERSCHUTZ!!!
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